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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schwimmbecken“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.08.1995
- 9 U 10/95 -

Ortsüblicher Laubfall von Nachbarsgrundstück begründet weder Anspruch auf Entfernung der Bäume noch auf Zahlung einer Entschädigung

Herbstlicher Laubfall ist hinzunehmende Kehrseite des Wohnens im begrünten Gebiet

Fühlt sich der Eigentümer eines parkähnlichen Grundstücks vom ortsüblichen, herbstlichen Laubfall vom Nachbarsgrundstück gestört, so steht ihm weder ein Anspruch auf Beseitigung der Laubbäume noch auf Zahlung einer Entschädigung zu. Vielmehr muss der Laubfall als Kehrseite des privilegierten Wohnens in einem begrünten Gebiet hingenommen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines ca. 3.000 qm großen, parkähnlichen Grundstücks beklagten sich über den herbstlichen Laubfall von einem Nachbargrundstück. Sie führten an, dass insbesondere die Benutzung des ganzjährig genutzten offenen Swimmingpools durch den Laubfall eingeschränkt sei. Auf dem ca. 2.400 qm großen Nachbargrundstück befanden sich 12 Birken und eine Eiche, die etwa 15 m hoch waren und für den Laubfall verantwortlich waren. Die Grundstückseigentümer klagten schließlich gegen die Nachbarn auf Entfernung der Bäume oder zumindest auf Zahlung einer Entschädigung. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.06.2007
- 24 W 5/07 -

Wohneigentumsrecht: Anspruch auf Unterlassung des Aufstellens eines in einem Garten stehenden mobilen Schwimmbeckens

Unter­lassungs­anspruch aufgrund nachteiliger Veränderung des Erscheinungsbildes des Gartens

Verändert ein mobiles Schwimmbecken nachteilig das Erscheinungsbild des Gartens einer Wohnungs­eigentums­anlage, so steht einem Wohnungseigentümer ein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Wohnungseigentümer auf seiner zugewiesenen Sondernutzungsfläche im Gemeinschaftsgarten ein mobiles Schwimmbecken mit einem Durchmesser von 3,5 Metern und einer Höhe von 90 cm aufstellen. Ein anderer Wohnungseigentümer war damit aber nicht einverstanden und erhob Klage auf Unterlassung.Das Kammergericht... Lesen Sie mehr