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Landgericht Bremen, Urteil vom 22.03.2018
- 2 S 124/17 -
Mietminderung von 2 % aufgrund ersatzlosem Entfernen einer Sichtschutzwand auf Balkon
Geringerer Sichtschutzeffekt sowie Schutz vor Wind und Schmutz
Wird auf einem Balkon eine Sichtschutzwand ersatzlos entfernt, so kann dem Mieter ein Minderungsrecht in Höhe von 2 % zu stehen, wenn sich der Sichtschutzeffekt sowie der Schutz vor Wind und Schmutz verringert. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde anlässlich von Baumaßnahmen auf dem Balkon eines Wohnungsmieters eine Sichtschutzwand ersatzlos entfernt. Der Mieter machte daraufhin ein Minderungsrecht in Höhe von 20 % geltend, da der Balkon nunmehr besser einsehbar sowie Wind und Schmutz verstärkt ausgesetzt sei. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, erhob der Mieter Klage. Das Amtsgericht Bremen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.Das Landgericht Bremen entschied zu Gunsten des Mieters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ihm stehe ein Recht zur Mietminderung zu, da der... Lesen Sie mehr
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