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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Slackline“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.08.2021
- 16 U 162/20 -
50 cm hoch gespannte signalrote Slackline im Freestyle-Bereich begründet keine Verkehrssicherungspflicht eines Fitnessstudiobetreibers
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Das Spannen einer signalroten, sich von der Umgebung deutlich abhebenden Slackline in einer Höhe von ca. 50 cm auf einer Breite von 6-8 m in einem Freestyle-Bereich eines Fitnessstudios stellt keinen Zustand dar, den ein umsichtiger Kunde des Studios nicht erkennen und sich dagegen mit der gebotenen Aufmerksamkeit nicht selbst schützen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb Schadensersatzansprüche der gestürzten Klägerin zurückgewiesen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die damals 74-jährige Klägerin ist Mitglied in einem von der Beklagten betriebenen Fitnessstudio. Sie war nach ihrem eigenen Training über eine von der Beklagten als "Free- Style-Zone" bezeichnete Fläche gegangen. Dort können Kunden verschiedene bereitliegende Geräte nehmen und nach eigenen Vorstellungen trainieren. Zwischen zwei ca. 8 m voneinander entfernten Säulen in dieser Zone war eine signalrote sog. Slackline gespannt. Die Parteien streiten darüber, ob die Höhe vom Boden - wie von der Klägerin behauptet - etwa 15-20 cm oder aber 50 cm - wie von der Beklagten behauptet - betrug. Die Klägerin stürzte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.07.2019
- 14 U 60/16 -
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld: Volle Haftung bei einer über einen Radweg gespannten Slackline
Slackline auch für aufmerksame Radfahrer nicht rechtzeitig erkennbar
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine volle Haftung wegen einer über einen Radweg gespannten Slackline bejaht und neben der Feststellung der Haftung den Inhaber der Slackline zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens fuhr mit ihrem Fahrrad auf einem ca. 3,4 m breiten Rad- und Fußweg neben ihrem Ehemann im Sportgelände des Freiburger Stadtteils Rieselfeld. Dort hatten die drei volljährigen Beklagten über den Weg eine ca. 15 m lange und ca. 3 - 5 cm breite farbige Slackline gespannt. Diese befand sich zwischen den jeweils deutlich neben dem Weg befindlichen... Lesen Sie mehr
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