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Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 14.02.2006
- S 7 (32) AS 62/05 -
Kein ALG II bei 13.000,- EUR teuren PKW Mercedes C-Klasse
PKW bis 5.000,- EUR ist angemessen
Im vorliegenden Verfahren zwischen einer 47jährigen Arbeitslosen und der ARGE Wesel haben die Richter des Sozialgerichts Duisburg eine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein PKW als angemessen anzusehen ist, so dass er von einem Arbeitslosen nicht verkauft werden muss, bevor er Alg-II-Leistungen in Anspruch nehmen kann
Die Klägerin hatte bei der ARGE Alg-II-Leistungen beantragt. Sie war Eigentümerin eines gut vier Jahre alten Mercedes C-Klasse. Der Wert des Fahrzeuges belief sich auf etwa 13.000,00 €. Die ARGE lehnte die Zahlung von Alg-II mit der Begründung ab, die Klägerin müsse sich den Wert des PKW als Vermögen anrechnen lassen. Nicht zu berücksichtigen sei nach dem Gesetz nur ein angemessenes Kraftfahrzeug. Angemessen sei ein PKW lediglich bis zu einem Wert von 5.000,00 €.Die Richter entschieden, dass die ARGE der Klägerin im Ergebnis zu Recht kein Alg-II gezahlt hat. Die von der ARGE angesetzte starre Wertgrenze von 5.000,00 € existiert jedoch... Lesen Sie mehr