die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Hamburg“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 14.07.2020
- S 30 KR 1024/20 ER -
Gesetzlich Versicherte dürfen auf Foto für Gesundheitskarte keine Weihnachtsmannmütze tragen
Grundsätzliches Verbot des Tragens einer Kopfbedeckung
Gesetzlich Krankenversicherte dürfen auf ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte grundsätzlich keine Kopfbedeckung und somit auch keine Weihnachtsmannmütze tragen. Dies hat das Sozialgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein gesetzlich krankenversicherter Mann im Juni 2020 mittels eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht Hamburg erreichen, dass er auf dem Foto für die elektronische Gesundheitskarte eine Weihnachtsmannmütze tragen darf. Die Krankenkasse lehnte dies ab.Das Sozialgericht Hamburg entschied gegen den Mann. Ihm stehe kein Anspruch auf Ausstellung der Gesundheitskarte mit einem Foto, auf dem er eine Weihnachtsmannmütze trägt, zu. Die Krankenkasse verfolge mit der Beschränkung auf Lichtbilder ohne Kopfbedeckung einen legitimen Zweck, nämlich die bessere Erkennbarkeit des Versicherten auf der Gesundheitskarte.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 04.11.2010
- S 4 AS 1786/10 -
Hartz IV: Sexvorlieben gehören nicht in die Bewerbungsunterlagen
Jobcenter darf Unterlassen der Angaben verlangen
Fügt ein Empfänger von ALG II (Hartz IV) seinen Bewerbungen eine Mottoliste bei, in denen er seine Sexvorlieben schildert, so kann das Jobcenter im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung das Unterlassen dieser Angaben verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fügte ein Empfänger von ALG II seinen Bewerbungen stets eine Mottoliste bei, in denen er unter anderem Angaben über seine Sexvorlieben machte. Das Jobcenter war der Meinung, dass der Leistungsempfänger dadurch eine Einstellung verhindere. Es verpflichtete daher den Leistungsempfänger dazu, sich zukünftig ohne die Mottoliste zu bewerben. Diese Pflicht wurde... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 04.01.2008
- S 62 AS 1885/07 -
Sozialgericht Hamburg überprüft Rechtmäßigkeit von 1 Euro-Jobs
Verstößt der 1 Euro-Job gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und stellt er Zwangsarbeit dar?
Das Sozialgericht Hamburg hat Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von 1 Euro-Jobs bewilligt.
Der Kläger ist Magister der Soziologie und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).In der Zeit von August 2005 bis Juni 2006 wurde er gemäß § 16 Abs. 3 SGB II im Rahmen der Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten (sog. 1 Euro-Jobs) als Soziologe in verschiedenen Einrichtungen der Universität Hamburg eingesetzt... Lesen Sie mehr