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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Trier“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Trier, Urteil vom 13.06.2017
- S 6 AL 24/17 -

Afghanischer Asylbewerber hat Anspruch auf Berufs­ausbildungs­beihilfe

Agentur für Arbeit muss bei guter Bleibeperspektive beantragte Beihilfe gewähren

Das Sozialgericht Trier hat entschieden, dass ein afghanischer Asylbewerber einen Anspruch auf Berufs­ausbildungs­beihilfe haben kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist als afghanischer Staatsbürger Anfang Mai 2015 nach Deutschland geflohen. Der von ihm gestellte Asylantrag wurde Anfang 2017 abgelehnt; hiergegen läuft zurzeit ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Von der zuständigen Ausländerbehörde erhielt er im September 2016 eine Aufenthaltsgestattung versehen mit der Genehmigung zur Aufnahme einer Berufsausbildung. Zum 1. August 2016 begann der Kläger eine Ausbildung zum Glaser und beantragte bei der beklagten Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungsbeihilfe. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Kläger nicht die Voraussetzung für eine... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Trier, Beschluss vom 30.03.2016
- S 5 AS 47/16 -

Hartz IV-Empfängerin hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Blüten

Ärztlich empfohlener Cannabis-Konsum kann nicht als alternativlose neue Behandlungsmethode angesehen werden

Das Sozialgericht Trier hat entschieden, dass eine 30-jährige Hartz IV-Empfängerin keinen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Blüten (monatlich 45 Gramm zum Apotheken­abgabe­preis von über 700 Euro) zur Behandlung ihrer Gesundheits­störungen hat. Es handele sich weder um einen berücksichtigungs­fähigen Mehrbedarf eines Leistungsempfängers nach dem SGB II, noch um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Sozialgericht Trier verwies in seiner Entscheidung darauf, dass der Antragstellerin zur Behandlung ihrer zahlreichen Krankheitsbilder (u.a. ADHS, Morbus Crohn, Untergewicht und Schmerzen) eine ganze Palette allgemein anerkannter, dem medizinischen Standard entsprechender Leistungen und Leistungserbringer zur Verfügung stünden. Der ärztlich empfohlene Cannabis-Konsum könne daher... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Trier, Hinweisverfügung vom 06.07.2016
- S 5 U 141/15 -

Vertrags­amateur­fußball­spieler stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Bei Überschreiten der Steuerfreigrenze ist von Ausübung einer sozial­versicherungs­rechtlich relevanten Beschäftigung auszugehen

Das Sozialgericht Trier hat darauf hingewiesen, dass ein Vertrags­amateur­fußball­spieler auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er bei einem zeitlichen Aufwand von ca. 35 Stunden im Monat nur einen Mindestbetrag von 250 Euro als Vergütung erhält.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war aufgrund eines Arbeitsvertrages entsprechend der Spielordnung des DFB als Vertragsspieler bei dem beigeladenen Fußballverein beschäftigt. Bei einem Punktespiel erlitt er eine (erneute) Ruptur des vorderen Kreuzbandes. Der beklagte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung lehnte die Feststellung eines Arbeitsunfalls ab, weil es an einer... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Trier, Beschluss vom 24.04.2016
- S 5 KR 68/16 ER und S 5 AS 47/14 (Beschluss v. 30.03.2016) -

Hartz IV: Kein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Blüten bei ausreichend vorhandenen alternativen Behandlungsmethoden

Cannabis-Versorgung ist weder als berücksichtigungs­fähiger Mehrbedarf noch Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anzusehen

Das Sozialgericht Trier hat entschieden, dass einer 30-jährigen Hartz IV-Empfängerin kein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Blüten (monatlich 45 Gramm zum Apotheken­abgabe­preis von über 700 Euro) zur Behandlung ihrer Gesundheits­störungen zusteht. Es handele sich weder um einen berücksichtigungs­fähigen Mehrbedarf eines Leistungsempfängers nach dem SGB II, noch um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Verwaltungsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass zur Behandlung der zahlreichen Krankheitsbilder der Antragstellerin (u.a. ADHS, Morbus Crohn, Untergewicht und Schmerzen) eine ganze Palette allgemein anerkannter, dem medizinischen Standard entsprechender Leistungen und Leistungserbringer zur Verfügung stünden. Der ärztlich empfohlene Cannabis-Konsum könne daher nicht... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Trier, Urteil vom 21.05.2012
- S 2 LW 5/12 -

SG Trier zum Anspruch auf Weiterzahlung der Waisenrente in der Zeit zwischen Abitur und Studium

Praktikum an einer Förderschule ist mit "Ausbildung" gleichzustellen

Ein Praktikum an einer Förderschule, das in der Übergangszeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme eines Studiums absolviert wird, ist als qualifizierter Erkenntniserwerb anzusehen und einer "Ausbildung" gleichzusetzen und kann somit einen Anspruch auf Weiterzahlung von Waisenrente begründen. Dies gilt auch dann, wenn die Durchführung eines solchen Praktikums keine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Trier hervor.

Waisenrente wird für ein Kind längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt, wenn es sich in Schul- oder Berufsausbildung oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt. Da bei zahlreichen Studiengängen die Aufnahme eines Studiums erst zum Wintersemester möglich ist, kann dies infolge des vorgezogenen... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Trier, Urteil vom 21.07.2010
- S 1 AS 256/10 -

Empfänger von Arbeitslosengeld II können nicht die Übernahme der Kosten für eine zu hohe Stromrechnung verlangen

Übernahme von Kosten muss "gerechtfertigt" sein

Liegt eine Notsituation vor, in der ein Antragsteller von Obdachlosigkeit bedroht ist, so können finanzielle Hilfen gewährt werden. Auch das Abstellen des Stroms in der kalten Jahreszeit kann eine vergleichbare Notlage begründen, da eine Unterkunft dann möglicherweise unbewohnbar wird. Jedoch muss der Hilfesuchende zunächst alle Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft haben. So ist eine zu hohe Stromrechnung durch das Reduzieren des Stromverbrauchs zu vermeiden. Erfolgt dies nicht, so kann auch die Gewährung eines einmaligen Darlehens die Notsituation nicht dauerhaft verbessern. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Trier hervor.

Im vorliegenden Fall verlangte eine Bezieherin von Arbeitslosengeld die Übernahme ihrer viel zu hohen Stromrechnung von der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit. Die geschiedene Frau lebte in einem Einfamilienhaus, das im Eigentum ihres Mannes und ihr selbst stand. Das Haus verfügte über eine Öl-Zentralheizung, die Warmwasserversorgung erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Ende... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Trier, Beschluss vom 16.10.2008
- S 3 ER 85/08 R -

Rentner seit 1 Jahr verschollen - Rentenversicherung muss Rente weiter zahlen

Kein Lebenszeichen

Die gesetzliche Rentenversicherung darf einem Rentner, der seit einem Jahr verschollen ist, nicht die Altersrente streichen. Dies entschied das Sozialgericht Trier.

Im zugrunde liegenden Fall ist ein im Februar 1938 geborener Mann seit dem 4.9.2007 verschollen. Ein Rechtsanwalt wurde zum Abwesenheitspfleger des Rentners bestellt. Die Rentenversicherung fragte beim Rechtsanwalt nach dem Aufenthaltsort des Verschollenen. Hierzu konnte der Anwalt keine Angaben machen.Die Rentenversicherung stellte daher die Rentenzahlungen mit... Lesen Sie mehr