die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spätkauf-Gastronomie“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.09.2020
- 1 L 228/20 -
Keine Schankvorgärten mehr in Berlin-Mitte bei Spätkauf-Gastronomie
Eilantrag gegen Änderungen zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen abgelehnt
Die geänderte Praxis des Bezirksamts Mitte von Berlin, Sondernutzungserlaubnisse für die Einrichtung von Schankvorgärten auf öffentlichem Straßenland nur noch begrenzt zu erteilen, ist nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zu beanstanden.
Der Antragsteller betreibt eine Spätverkaufsstelle ("Späti") in Berlin-Mitte. Neben Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Backwaren bietet er dort u.a. Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten zum Verkauf an. Der Antragsteller hat eine Gaststättenerlaubnis und verfügte bislang über eine befristete Erlaubnis für das Herausstellen von Tischen und Stühlen vor dem Betrieb auf einer Fläche von 24 m2.Im Mai 2020 änderte das Bezirksamt Mitte seine Festlegungen zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im Hinblick auf Schankvorgärten. Diese sind danach künftig nicht mehr zulässig, wenn in dem Betrieb ein Warensortiment feilgeboten wird,... Lesen Sie mehr