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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spam“ veröffentlicht wurden

Landgericht Essen, Urteil vom 20.04.2009
- 4 O 368/08 -

Single-Opt-In-Verfahren unzureichend bei Newsletter-Bestellung

Bestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahren stellte keine Werbung dar

Wird bei der Bestellung eines Newsletters das Single-Opt-In-Verfahren verwendet, so genügt dies nicht zum Nachweis einer Einwilligung. Ein solcher Nachweis lässt sich durch das Double-Opt-In-Verfahren führen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung von Werbemails. Der Kläger war Rechtsanwalt und erhielt unter seiner beruflichen E-Mail-Adresse den Newsletter der Beklagten zugesandt. Die Beklagte bediente sich bei der Versendung des Newsletters des Single-Opt-In-Verfahrens, bei dem der Empfänger des Newsletters durch einmalige Eintragung in die Abonnentenliste des Versenders dem Empfang zustimmte. Der Kläger bestritt, sich für den Newsletter angemeldet zu haben. Er meinte, dass das Single-Opt-In-Verfahren nicht ausreiche, um seine Einwilligung in die Zusendung zu beweisen.Das... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.2009
- 312 O 142/09 -

LG Hamburg: Abmahnung kann ausschließlich per E-Mail erfolgen - Kein Postversand oder Faxversand notwendig

Risiko des Verlustes einer E-Mail aufgrund der Filterung von E-Mails durch eine Firewall liegt allein beim Abgemahnten

Eine Abmahnung muss nicht per Post oder Fax zugestellt werden. Auch eine Abmahnung per E-Mail ist zulässig. Zudem gilt sie auch dann als zugestellt, wenn sie von einem Spam-Filter oder einer Firewall abgefangen wurde. Ein nicht Abrufen der gefilterten E-Mails hat der Empfänger zu vertreten. Dies entschied das Landgericht Hamburg.

Im zugrunde liegenden Fall betreibt die Antragsgegnerin im Internet ein Portal, welches u.a. ein Branchenverzeichnis beinhaltet. In diesem Branchenverzeichnis fand sich eine Eintragung für einen Rechtsanwalt, die die Bezeichnung "Fachanwalt für Markenrecht" beinhaltete. Der Antragsteller entdeckte diese Eintragung und schickte der Antragsgegnerin per E-Mail eine Abmahnung. Diese E-Mail... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.05.2009
- I-4 U 192/08 -

Zusenden von Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Verbrauchers nicht zulässig

Unternehmen muss Beweis für Zustimmung zum E-Mail-Versand liefern

Unternehmen dürfen nicht unaufgefordert Werbe- E-Mails an Verbraucher senden. Dies ist nur gestattet, wenn die Firma einen Beweis dafür vorlegen kann, dass die erforderliche Zustimmung des Verbrauchers wirksam eingeholt wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten zwei Verbraucher ungefragt einen Newsletter eines Unternehmens, das unter anderem die Internetadresse www.gewinnspielnetzwerk.de betreibt, zugeschickt bekommen. Beide waren sicher, dass sie weder an einem Gewinnspiel des Unternehmens teilgenommen noch der Zusendung von E-Mails zugestimmt haben. Das Unternehmen hatte so genannte IP-Timestamps (Zeitstempel)... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 09.07.2009
- 161 C 6412/09 -

Unerwünschte Werbe-E-Mails – Forderung einer Unterlassungserklärung zulässig

Einmaliger E-Mail Kontakt als Einwilligung für Zusendung von Werbe-E-Mails nicht ausreichend

Ein Unternehmen kann nach einem einmaligen E-Mailkontakt nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung in die Übersendung von Werbe-E-Mails erteilt wurde. Eine trotzdem übersandte Werbe-E-Mail stellt eine unzumutbare Belästigung dar, deren Unterlassung verlangt werden kann. Dies entschied das Amtsgericht München.

Bei einem Arzt ging Mitte Dezember 2008 eine von einem Unternehmen versandte Werbe-E-Mail ein, in der für dessen Dienstleistungen geworben wurde. Das Unternehmen bot dem Arzt an, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. Eine Geschäftsbeziehung bestand zwischen beiden nicht. Der Arzt antwortete umgehend und verlangte Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie die Abgabe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2006
- 31 C 1363/06 -

Versender von E-Mailwerbung muss Freigabe von eingekauften E-Mail-Adressen zu Werbezwecken selbst überprüfen

Nachprüfungspflicht des Absenders

Wer über das Internet Werbemails verschickt, kann auch dann wegen unerlaubter Werbung abgemahnt werden, wenn er die Email-Adressen eingekauft hat. Er kann sich nicht darauf berufen, die Adressen extra zu Werbezwecken bei einem Großhändler eingekauft zu haben. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

Im Fall erhielt ein Rechtsanwalt im Oktober 2005 unter seinem E-Mail-Account XXX@XXX.de an seinem Kanzleisitz eine Werbemail (Spam) des Beklagten (Versender), mit welcher dieser für Auto-Leasing, Miete, Finanzierung ohne Schufa warb. Im Gerichtsverfahren behauptete der Versender, die E-Mail-Adresse des Anwalts im Rahmen eines beim Aktionshaus Ebay erworbenen E-Mail-Projektes erhalten... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 16.11.2006
- 161 C 29330/06 -

E-Mail-Werbung: Double-Opt-In-Verfahren ist keine unzumutbare Belästigung

Einfaches Wegklicken genügt

Die Bitte an einen Emailempfänger, mitzuteilen, ob er in einem Emailverteiler aufgenommen werden will (so genanntes Double-Opt-In-Verfahren) ist keine Belästigung und muss daher hingenommen werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Wer ärgert sich nicht über die vielen Emails, die tagtäglich eingehen? Dies ging auch einem Münchner nicht anders, der darüber hinaus auch noch vier verschiedene Emailadressen besaß und somit besonders darunter zu leiden hatte. Als er schließlich an einem Tag vier Emails von der gleichen Person an seine vier Adressen bekam, stellte er einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2006
- 6 U 35/06 -

Markenschutz umfasst auch den Teil nach dem "@"-Zeichen einer E-Mail-Absenderadresse

Versendung von Spam-E-Mails gerichtlich untersagt

Der Betreiber eines Internet-Email-Dienstes (hier: Hotmail) kann verlangen, dass Dritte nicht seine Marke zum Versand von Spam-E-Mails verwenden. Ferner hat der Betreiber ein Auskunftsrecht und kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Die klagende Microsoft Corporation hat den Beklagten wegen Versendung so genannter Spam-E-Mails auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Die Klägerin betreibt unter anderem den Internet-Dienst "hotmail". Sie ist Inhaberin der Gemeinschafts-Wortmarke "Hotmail". Der Beklagte hat in der Vergangenheit eine Reihe von Internetseiten betrieben,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2004
- I-15 U 41/04 -

Die Übersendung von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Betroffenen begründet einen Abwehranspruch

Der 15. Zivilsenat hatte folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger, von Beruf Rechtsanwalt und Inhaber einer Domain sowie Nutzer eine E-Mail-Adresse, erhielt - neben vielen anderen Anwälten und Steuerberatern - per Mail das Angebot der Beklagten, für ihn sog. Mandantenbriefe herzustellen.

Der Kläger zeigte kein Interesse an diesem Angebot, sondern forderte die Beklagte umgehend zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. Die Beklagte gab diese Erklärung nicht ab, sandte dem Kläger aber auch keine weiteren E-Mails zu. Der Kläger beantragte darauf, die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2004
- I ZR 81/01 -

E-Mail-Werbung: Unverlangte Zusendung elektronischer Newsletter verstößt gegen die guten Sitten

BGH erschwert Versenden von Werbe-E-Mails / Spam wettbewerbswidrig

Das Versenden von Werbemails ohne Zustimmung des Empfängers ist wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Klage eines Internet-Dienstleisters statt, der sich gegen einen elektronisch verschickten Werbe-Newsletter eines Konkurrenten gewandt hatte.

Durch die Zusendung von E-Mails zu Werbezwecken entstehe "eine Belästigung für den Empfänger, die dieser nicht hinzunehmen braucht", führt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus.Weil diese Versandmöglichkeit schnell und billig sei, müsse man mit einem "Nachahmungseffekt" rechnen, so dass diese Werbeart immer weiter um sich greife und damit zu einer unzumutbaren Belästigung... Lesen Sie mehr



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