Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 16.11.2006
- 161 C 29330/06 -
E-Mail-Werbung: Double-Opt-In-Verfahren ist keine unzumutbare Belästigung
Einfaches Wegklicken genügt
Die Bitte an einen Emailempfänger, mitzuteilen, ob er in einem Emailverteiler aufgenommen werden will (so genanntes Double-Opt-In-Verfahren) ist keine Belästigung und muss daher hingenommen werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Wer ärgert sich nicht über die vielen Emails, die tagtäglich eingehen? Dies ging auch einem Münchner nicht anders, der darüber hinaus auch noch vier verschiedene Emailadressen besaß und somit besonders darunter zu leiden hatte. Als er schließlich an einem Tag vier Emails von der gleichen Person an seine vier Adressen bekam, stellte er einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht München. Dem Versender der Emails sollte bei Androhung eines Ordnungsgeldes und von Ordnungshaft die Zusendung von Emails untersagt werden. In den betroffenen Emails war die Aufforderung enthalten, innerhalb von vier Tagen einen Bestätigungslink anzuklicken, sofern weitere Emails gewünscht würden. Sollte dies nicht geschehen, würde der Empfänger automatisch von der Versandliste gestrichen werden. Das AG München wies den Antrag zurück.
Eine unzumutbare
Durch einfaches Wegklicken beziehungsweise allein durch Nichtreaktion auf die Bestätigungsanforderung sei sichergestellt, dass weitere Emails nicht mehr zu erwarten seien. Es war daher dem Antragssteller zumutbar, durch einfaches Abwarten und Nichtstun der Aufforderung zur Bestätigung nicht zu folgen.
Siehe auch:
E-Mail-Werbung: Unverlangte Zusendung elektronischer Newsletter verstößt gegen die guten Sitten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2007
Quelle: ra-online, AG München (pm)
Jahrgang: 2007, Seite: 128 GRUR 2007, 128
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3685
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3685
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.