wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2004
I-15 U 41/04 -

Die Übersendung von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Betroffenen begründet einen Abwehranspruch

Der 15. Zivilsenat hatte folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger, von Beruf Rechtsanwalt und Inhaber einer Domain sowie Nutzer eine E-Mail-Adresse, erhielt - neben vielen anderen Anwälten und Steuerberatern - per Mail das Angebot der Beklagten, für ihn sog. Mandantenbriefe herzustellen.

Der Kläger zeigte kein Interesse an diesem Angebot, sondern forderte die Beklagte umgehend zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. Die Beklagte gab diese Erklärung nicht ab, sandte dem Kläger aber auch keine weiteren E-Mails zu. Der Kläger beantragte darauf, die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes oder der Verhängung von Ordnungshaft zu unterlassen, E-Mails zum Zwecke der Werbung ohne Aufforderung oder ohne Einverständnis des Klägers an diesen unter seiner E-Mail-Adresse zu richten.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Der Senat änderte dieses Urteil ab und verurteilte den Beklagten antragsgemäß. Nach den Urteilsgründen stellt bereits die Übersendung einer einzigen Werbenachricht einen unterlassungsrelevanten Eingriff in die Rechte des Empfängers dar. Eine einzelne unerwünschte Werbe-E-Mail möge zwar den Grad der bloßen Belästigung nicht überschreiten. Der Anteil der Werbe-E-Mails habe weltweit jedoch nach einer Studie im Februar 2004 etwa bei 62 Prozent des gesamten E-Mail-Verkehrs gelegen. Hieraus erhelle sich ohne weiteres, dass die einzelne Werbe-E-Mail nicht isoliert betrachtet werden dürfe, sondern als Teil des nach allgemeiner Auffassung zu bekämpfenden Spamming aufzufassen sei. Für die Einwilligung des Adressaten sei grundsätzlich der Absender darlegungs- und beweispflichtig. Sie könne sich, wenn sie nicht ausdrücklich erklärt sei, nur aus den konkreten Umständen ergeben. Das nur potentielle Interesse des Empfängers an der angebotenen Leistung reiche zur Begründung derartiger konkreter Umstände nicht aus. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2005
Quelle: ra-online, OLG Düsseldorf

Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: E-Mail-Werbung | Werbemail | Werbe-Mail | Rechtsanwalt | Rechtsanwältin | Spam | Werbeeinwilligung
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2004, Seite: 820
MMR 2004, 820

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 468 Dokument-Nr. 468

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil468

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?