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Landgericht Essen, Urteil vom 20.04.2009
- 4 O 368/08 -
Single-Opt-In-Verfahren unzureichend bei Newsletter-Bestellung
Bestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahren stellte keine Werbung dar
Wird bei der Bestellung eines Newsletters das Single-Opt-In-Verfahren verwendet, so genügt dies nicht zum Nachweis einer Einwilligung. Ein solcher Nachweis lässt sich durch das Double-Opt-In-Verfahren führen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung von Werbemails. Der Kläger war Rechtsanwalt und erhielt unter seiner beruflichen E-Mail-Adresse den
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb lag vor
Das Landgericht Essen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe ein Anspruch auf Unterlassung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB wegen eines Eingriffs in seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zugestanden. Die Zusendung des Newsletters stelle einen betriebsbezogenen Eingriff dar. Unter Zugrundelegung des Gedankens aus § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sei aufgrund der Zusendung einer einzigen unverlangten
Abzustellen war auf die Gesamtbelästigung
Unerheblich sei es nach Auffassung des Landgerichts, dass die Löschung der jeweiligen
Kein Nachweis der Einwilligung durch Single-Opt-In-Verfahren
Ein Nachweis der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2012
Quelle: Landgericht Essen, ra-online (vt/rb)
- E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens stellt keine Werbemaßnahme dar
(Landgericht Berlin, Urteil vom 23.01.2007
[Aktenzeichen: 15 O 346/06]) - E-Mail zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung im Double-Opt-In-Verfahren stellt Werbung dar
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 27.09.2012
[Aktenzeichen: 29 U 1682/12])
Jahrgang: 2009, Seite: 353 GRUR-RR 2009, 353 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2009, Seite: 1556 NJW-RR 2009, 1556
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Dokument-Nr. 14758
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