wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 22. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spoiler“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 26.06.2014
- 1 C 1515/13 -

Keine Haftung des Wasch­anlagenbetreibers bei Möglichkeit der nicht ordnungsgemäßen Befestigung des abgerissenen serienmäßigen Heckspoilers

Konkrete Beschaffenheit eines Fahrzeugs unterfällt Risikobereich des Fahrzeuginhabers

Wird ein serienmäßiger Heckspoiler während eines Waschvorgangs abgerissen, so haftet der Wasch­anlagen­betreiber dann nicht dafür, wenn der Fahrzeuginhaber nicht nachweisen kann, dass der Heckspoiler ordnungsgemäß befestigt war. Die konkrete Beschaffenheit eines Fahrzeugs unterfällt dem Risikobereich des Fahrzeuginhabers. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Böblingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 wurde der serienmäßige Heckspoiler eines Fahrzeugs durch die horizontale Bürste einer Portalwaschanlage abgerissen. Die dadurch entstandenen Reparaturkosten in Höhe von ca. 638 Euro verlangte der Fahrzeuginhaber von der Betreiberin der Waschanlage ersetzt. Diese wies darauf hin, dass die Anlage fehlerfrei funktioniert habe. Der Heckspoiler sei abgerissen, da er möglicherweise nicht ordnungsgemäß befestigt gewesen sei. Der Fahrzeuginhaber ließ dies nicht gelten und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz.Das Amtsgericht Böblingen entschied... Lesen Sie mehr

Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 04.12.1985
- 3 S 41/85 -

Keine Haftung der Gemeinde für Autobeschädigung aufgrund Bodenschwelle im verkehrsberuhigten Bereich

Aufsetzen eines Fahrzeugs aufgrund eines Frontspoilers

Setzt ein Fahrzeug wegen seines Frontspoilers auf eine Bodenschwelle auf, welche sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet, so haftet dafür die Gemeinde nicht. Eine Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Limburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer setzte mit seinem PKW aufgrund des Frontspoilers auf eine Bodenschwelle auf. Diese befand sich innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone. Der Autofahrer klagte aufgrund der Beschädigung seines Frontspoilers gegen die Gemeinde auf Zahlung von Schadenersatz.Das... Lesen Sie mehr