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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2015
- 5 K 2021/13 -
Kein BAföG für Olympiasiegerin: Aus Sporthilfe erspartes Vermögen ist für den Lebensunterhalt zu verwenden
BAföG bezweckt nicht die Finanzierung des Leistungssports
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage einer Olympiasiegerin der Paralympics auf Bewilligung von Leistungen nach dem BAföG abgewiesen, weil diese über eigenes Vermögen verfügt, das sie sich aus der Sporthilfe angespart hat.
Die Klägerin ist Studentin. Sie beantragte und erhielt von der beklagten Landeshauptstadt München zunächst Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Als erfolgreiche Amateursportlerin wird sie zugleich von der Deutschen Sporthilfe gefördert. Aus den Fördermitteln dieser privaten Stiftung hat sie in den vergangenen Jahren Vermögen angespart. Sie beabsichtigt, mit dem Ersparten ein Auto zu kaufen, um ihren Sport flexibler ausüben zu können. Als die beklagte Stadt Kenntnis von dem Vermögen der Klägerin erlangte, verweigerte sie zum einen die Weiterzahlung von BAföG-Leistungen für das Studium der Klägerin und forderte zugleich... Lesen Sie mehr
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