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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2018
- 10 S 1801/17 -
Auflage zur Anwesenheit einer der deutschen Sprache mächtigen Person während Großraumtransports rechtmäßig
Sprachauflage dient der besseren Kommunikation mit Polizei und anderen Einsatzkräften
Die Ausnahmegenehmigung für einen Großraumtransport kann mit der Auflage versehen werden, dass eine der deutschen Sprache mächtige Person anwesend ist. Dies dient zur besseren Kommunikation mit der Polizei und anderen Einsatzkräften und damit der Verkehrssicherheit. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 erhielt ein litauisches Transportunternehmen die Ausnahmegenehmigung für einen Großraumtransport durch Deutschland. Die Genehmigung war jedoch mit einer Auflage versehen, wonach eine der deutschen Sprache mächtige Person beim Transport mit dabei sein muss. Das Transportunternehmen hielt die Auflage für rechtswidrig und erhob dagegen Klage. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Transportunternehmens.Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher... Lesen Sie mehr
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