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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spritzwasser“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.10.1994
- 32 C 2225/94 - 19 -
Vom Linienbus mit Schneematsch bespritzt: Fußgänger hat Anspruch auf Schadensersatz
Fußgänger ist jedoch Mitverschulden in Höhe von 25 % anzulasten
Wird die Kleidung eines Fußgängers durch von einem Linienbus weggespritzten Schneematsch beschmutzt, so steht dem Fußgänger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der verunreinigten Kleidung zu. Jedoch ist dem Fußgänger ein Mitverschulden von 25 % anzulasten, da er mit dem Wegspritzen von Schneematsch aufgrund des Verkehrs rechnen muss. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1994 wurde ein Familienvater mitsamt seiner Ehefrau und seine beiden Kindern von oben bis unten mit Schneematsch bespritzt. Hintergrund dessen war, dass der Familienvater mit seiner Familie auf der Mitte des Bürgersteigs lief. Als sie sich auf Höhe einer Bushaltestelle befanden, wurde der auf dem Standstreifen liegende Schneematsch durch einen herannahenden Linienbus hoch gespritzt. Da der Familienvater für die Reinigung der Kleidung 106 DM ausgeben musste, erhob er gegen das Busunternehmen Klage auf Schadensersatz.Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied zu... Lesen Sie mehr
Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 24.02.2011
- 1 S 186/10 -
LG Itzehoe: Fußgänger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für verunreinigte Kleidung durch Spritzwasser
Autofahrer ist nicht verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn nur im Schritttempo zu durchfahren
Ein Fußgänger, der bei Regenwetter auf der Straße durch ein vorbeifahrendes Auto mit Wasser bespritzt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für die verschmutzte Kleidung. Pkw-Fahrer sind nicht verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets im Schritttempo zu durchfahren, wenn andernfalls Fußgänger bespritzt werden könnten, da dies zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Straßenverkehrs würde. Dies entschied das Landgericht Itzehoe und bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Meldorf.
Im zugrunde liegenden Fall behauptete der Kläger, bedingt durch Tauwetter sei die Straße von Wasserlachen durchsetzt gewesen und es habe sich auf der Straße ein “riesiger Teich” gebildet. Auf der Höhe des Klägers und seiner Frau sei der Beklagte so schnell durch diese Wasserlache gefahren, dass eine Wasserfontaine auf die beiden niedergegangen sei. Dadurch sei ihre Kleidung beschmutzt... Lesen Sie mehr
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