die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Start-Stopp-Funktion“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.09.2014
- 1 RBs 1/14 -
Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt
Gesetzeswortlaut differenziert nicht zwischen automatisch und manuell abgeschaltetem Motor
Ein Fahrzeugführer darf sein Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund.
Im zugrunde liegenden Streitfall befuhr der heute 22 Jahre alte Betroffene aus Dortmund im April 2013 mit einem Pkw der Marke Daimler die Ruhrallee in Dortmund. An einer Lichtzeichenanlage musste er wegen Rotlichts anhalten. Während dieser Zeit war - was nicht zu widerlegen ist - der Motor seines Fahrzeugs aufgrund einer ECO Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet. Außerdem nutzte der Betroffene sein Mobiltelefon, indem er es an sein Ohr hielt und sprach. Vom Amtsgericht wurde der Betroffene wegen verbotenen Telefonierens mit einem Handy zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt.Die gegen diese Verurteilung eingelegte Rechtsbeschwerde... Lesen Sie mehr