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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Straßenteer“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.10.1999
- 1 U 361/97 -

Keine Amtshaftung: An heißem Sommertag im aufgeweichtem Straßenbelag (Bitumen) stecken bleibender Radfahrer haftet bei Sturz selbst

Jeder Verkehrsteilnehmer muss ein Mindestmaß an Selbstschutz zur Vermeidung von Unfällen vornehmen

Ist eine Straße ausgebessert worden und hat sich der aufgetragene Teer aufgrund starker Sonneneinstrahlung aufgeweicht, so ist darin kein Indiz für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die verantwortliche Straßenbaufirma zu sehen. Erfolgte ein ausreichender Hinweis auf eine mögliche Gefahr durch eine entsprechende Beschilderung, so wird der Pflicht der Verkehrssicherung ausreichend nachgekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Mann gegen das Land Rheinland-Pfalz und eine Straßenbaufirma, nachdem er auf einer kurz zuvor ausgebesserten Straße gestürzt war. Der Mann gab an, er sei im Teer stecken geblieben, der an diesem Tag aufgrund der starken Sonneneinstrahlung aufgeweicht war, und habe sich dabei eine Trümmerfraktur des rechten Ellbogens zugezogen. Er sei in dem mangelhaft hergestellten, zähflüssigen Teerbelag stecken geblieben und ohne eigenes Verschulden zu Fall gekommen. Das Land habe den teilweise unbefahrbaren neuen Teerbelag für Radfahrer nicht freigeben dürfen. Vor Gericht wollte der Mann schließlich Schadensersatz, Schmerzensgeld... Lesen Sie mehr