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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Table-Dancing“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.02.2009
- 9 K 384/09 -
"Charakterlich ungeeignet": Erotik-Tänzerin darf keine Polizistin werden - Behörde lehnt Bewerbung ab
Table-Dancing-Fotos rechtfertigen die Ablehnung einer Bewerberin für den Polizeidienst
Eine Frau, die als Erotik-Tänzerin jobbt und davon Bilder ins Internet stellt, kann sie nicht Polizistin werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und den Eilantrag einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst zum Frühjahr 2009 gegen das vom Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg vertretene Land auf zügige Fortsetzung ihres Bewerbungsverfahrens abgelehnt.
Nach Auffassung der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts hat das Bereitschaftspolizeipräsidium das Bewerbungsverfahren zu Recht abgebrochen. Denn es bestünden Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin. Dem Bereitschaftspolizeipräsidium seien nämlich anonym Auszüge aus einem Internet-Forum mit über einer Million Nutzern zugeleitet worden. Dort habe sich die Bewerberin noch während des Auswahlverfahrens schon als Polizeimeisteranwärterin bezeichnet und Fotos eingestellt gehabt, die jedenfalls wie "Table-Dancing" vor Publikum wirkten. Der Vortrag der Bewerberin, dass diese Fotos inzwischen gelöscht seien, auch habe sie nur in der einen Bar... Lesen Sie mehr
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