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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tatsachenkern“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.02.2020
- 6 U 219/19 -

Werbung mit "perfekten Zähne" stellt unzulässiges Erfolgsversprechen dar

Werbung mit Erfolgsversprechen begründet Unterlassungs­anspruch

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein unzulässiges Erfolgsversprechen im Sinne des Heilmittelwerbe­gesetzes kann auch dann vorliegt, wenn die beworbene Wirkung "perfekte Zähne" zwar nicht vollständig objektivierbar ist, ihr jedoch jedenfalls ein objektiver Tatsachenkern zu entnehmen ist. Der Verbraucher ist bei Werbeaussagen von Ärzten aufgrund deren Heilauftrages wenig geneigt, von reklamehaften Übertreibungen auszugehen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien sind Kieferorthopäden. Sie streiten im Eilverfahren um Werbeaussagen der Antragsgegnerin. Diese bewirbt ein Zahnschienen-System auf ihrer Homepage u.a. mit den Aussagen: "x ist eine kostengünstige individuelle Zahnspange für Leute, die wenig Zeit haben und trotzdem perfekte Zähne haben möchten. Sie sehen sofort beim 1. Termin, welche Ergebnisse sie innerhalb von sechs Monaten erreichen können." "... man (erhält) 14 Schienen für jeden Kiefer, die man jeweils zwei Wochen trägt, jede Schiene ist anders und unverändert ihre Zähne Schritt für Schritt... Und bald werden Sie auf Fotos deutlich schöner... Lesen Sie mehr