Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Teakbäume“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teakbäume“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2024
- VIII ZR 226/22 -
Teakinvestment: Verträge ohne Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB a.F. nicht ausgeschlossen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher hinsichtlich über Fernkommunikationsmittel mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen ohne Widerrufsbelehrung abgeschlossener "Kauf- und Dienstleistungsverträge" über Teakbäume in Costa Rica ein Widerrufsrecht zusteht und dass dieses nicht zeitlich befristet ist.
Die Beklagte, ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, bot über ihre Internet-Homepage Interessenten den Ankauf von Teakbäumen auf Plantagen in Costa Rica an, um nach Jahren mit dem Verkauf des Holzes dieser Bäume eine Rendite zu erzielen ("Teakinvestment - Das natürliche Kraftpaket für ihr Portfolio"). Zusätzlich offerierte die Beklagte ihren Kunden, die erworbenen Bäume während der Laufzeit des Vertrages zu bewirtschaften, zu verwalten, zu schlagen, aufzuforsten, zu ernten und zu verkaufen. Der in Deutschland wohnhafte Kläger schloss in den Jahren 2010 und 2013 jeweils einen "Kauf- und Dienstleistungsvertrag" über 800 beziehungsweise 600 Teakbäume... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 08.10.2020
- 6 U 1582/19 -
Baumkaufvertrag über einzelne Nutzbäume in Brasilien ist wirksam
Bäume als antizipiertes Mobiliargut nach brasilianischem Recht
Das Eigentum an Nutzbäumen in Brasilien (hier: zur späteren Verwertung gepflanzte Teakbäume) kann isoliert, also ohne das Eigentum am Grundstück, erworben werden. Die Frage des Eigentumserwerbs beurteilt sich insoweit nach brasilianischem Recht, welches zur Abholzung und Verwertung gepflanzte Bäume als "antizipierte Mobiliargüter" den beweglichen Sachen gleichstellt. Es ist daher möglich, über Nutzbäume in Brasilien einen reinen Baumkaufvertrag zu schließen. Der Baumkäufer kann mithin den Vertrag weder mit dem Argument, über die Möglichkeit des Eigentumserwerbs getäuscht worden zu sein, anfechten noch eine Sittenwidrigkeit des Vertrages geltend machen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz im Wesentlichen bestätigt.
Die Beklagte bietet gerade auch Kunden in Deutschland den Kauf von Bäumen in Brasilien als Investment an. Auf eine Interessenbekundung des Klägers übersandte sie diesem im Dezember 2012 die Vertragsunterlagen und kam es anschließend zum Vertragsschluss über den Erwerb von 265 auf einer Plantage in Brasilien gepflanzten Teakbäumen. Zur Bescheinigung des persönlichen Baumeigentums wurde... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Teakbäume“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »