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Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 13.03.2013
- 1 U 13/12 -
Freihalten des Tennis-Spielfeldes von Bällen ist Pflicht des Trainers
Tennistrainer verstieß gegen seine Schutz- und Fürsorgepflichten
Ein Tennistrainer hat dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Spielfeld keine Tennisbälle herumliegen, auf die ein Tennisschüler treten und sich verletzen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende, zum Zeitpunkt des Unfalls 42-jährige Tennisschüler war Anfänger und nahm beim Beklagten Tennisunterricht. In der 4. oder 5. Trainingsstunde spielten die Parteien zunächst einige Zeit lange Bälle. Der Kläger sollte dann kurze Bälle annehmen. Als ein Ball nicht ganz gerade kam, musste der Kläger einige Schritte rückwärts laufen, um den Ball zu bekommen. Er trat auf einen auf dem Spielfeld liegenden Ball und stürzte. Bei dem Sturz erlitt der Kläger eine Patellarsehnenruptur im rechten Knie, die eine operative Behandlung erforderlich machte. Der Kläger verklagte den Beklagten... Lesen Sie mehr
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