wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 22. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tiefflug“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.10.2017
- 6 C 46/16 -

BVerwG: Faktischer Eingriff in Ver­sammlungs­freiheit aufgrund Tiefflugs eines Kampflugzeugs über Protestcamp

Einschüchternde Wirkung des Überflugs wegen Lärm, Anblick und Über­raschungs­wirkung

Fliegt ein Kampflugzeug der Bundeswehr im Tiefflug über ein Protestcamp, um Luftbilder anzufertigen, so liegt darin ein faktischer Eingriff in die Ver­sammlungs­freiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Der Eingriff ist in der einschüchternden Wirkung des Überflugs wegen des Lärms, des Anblicks und der Über­raschungs­wirkung zu sehen. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007 überflog ein Tornado-Kampflugzeug der Bundewehr in einer Höhe von 114 m ein Camp von Demonstranten, um Fotos vom Camp anzufertigen. Das Camp diente als Unterkunft. Eine Demonstrantin sah in dem Tiefflug des Kampfflugzeugs einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und erhob daher Klage auf Feststellung, dass der Überflug rechtswidrig war.Sowohl das Verwaltungsgericht Schwerin als auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wiesen die Feststellungsklage ab. Das Oberverwaltungsgericht ging davon... Lesen Sie mehr