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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Toter-Winkel-Spiegel“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 30.07.2015
- 32 C 4/15 -

Fahrspurwechsel setzt auch bei vorhandenem Toten-Winkel-Spiegel Schulterblick voraus

Anscheinsbeweis spricht für Verschulden des Spurwechslers

Kommt es bei einem Fahrspurwechsel zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Spurwechslers. Zudem ist bei einem Spurwechsel auch dann ein Schulterblick erforderlich, wenn das Fahrzeug über einen zusätzlichen Toten-Winkel-Spiegel verfügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Mai 2014 bei einem Fahrspurwechsel zu einem Verkehrsunfall. Da der die Fahrbahn wechselnde Autofahrer angab, vor dem Ausscheren geblinkt, in den Seitenspiegel sowie in den Toten-Winkel-Spiegel geblickt und dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer bemerkt zu haben, klagte er gegen den anderen Unfallbeteiligten auf Schadensersatz.Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen den Kläger. Diesem stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu, da er den Unfall allein verschuldet habe.Für ein schuldhaftes Nichtbeachten der Sorgfaltspflichten aus § 7 Abs. 5 StVO durch den Kläger... Lesen Sie mehr