die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Triebswerkprobeläufe“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2023
- 3 L 829/23, 3 L 854/23 und 3 L 910/23 -
Untersagung von Triebwerksprobeläufen auf dem Flughafen Essen/Mülheim auf immissionsschutzrechtlicher Grundlage rechtswidrig
Checks auf dem Gelände eines Verkehrslandeplatzes gehören zu laufendem Betrieb des Flugplatzes
Die Stadt Mülheim an der Ruhr darf Triebwerksprobeläufe nach der Instandsetzung eines Flugzeuges nicht unter Rückgriff auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz verbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit den Eilanträgen der Flughafengesellschaft sowie zweier auf dem Flughafengelände (zum Teil seit Jahrzehnten) ansässigen Wartungsbetriebe entsprochen.
Die Erprobung von Triebwerken an Luftfahrzeugen nach routinemäßigen Wartungen (sog. „Maintenance Checks“) auf dem Gelände eines Verkehrslandeplatzes zwecks Wiederaufnahme des Flugbetriebes und hiermit einhergehende Geräuschemissionen sind dem laufenden Betrieb des Flugplatzes zuzurechnen. Bei den Geräuschemissionen handelt es sich um sogenannten „Bodenlärm“, der dem Begriff des „Fluglärms“ unterfällt. Diesem „Fluglärm“ kann nicht auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes begegnet werden, weil die Vorschriften dieses Gesetzes für Flugplätze – von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen – nicht gelten.Dies bedeutet nicht,... Lesen Sie mehr