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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.05.2016
- 67 S 357/15 -
Vorliegen eines Mietmangels aufgrund Innentemperatur des Schlafzimmers von 22 °C trotz auf "Null" gestellten Thermostats
Vermieter muss für Innentemperatur im Schlafzimmer während Heizperiode von nicht mehr als 18 °C sorgen
Der Mieter einer in einem Plattenbau gelegenen und mit einer Einrohrheizung ausgestatteten Wohnung kann verlangen, dass die Innentemperatur des Schlafzimmers während der Heizperiode nicht mehr als 18 °C beträgt. Liegt die Innentemperatur daher bei mehr als 22 °C, obwohl der Thermostat des Heizkörpers auf "Null" steht, so liegt ein Mietmangel vor und der Mieter kann auf Beseitigung klagen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall lag die Innentemperatur des Schlafzimmers einer in einem Plattenbau gelegenen Wohnung während es Winters konstant bei mehr als 22 °C, obwohl der Thermostat auf "Null" stand und der Heizkörper vollständig abgedreht war. Der Mieter empfand die Temperatur als zu warm und daher unangenehm zum Schlafen. Er verlangte daher von der Vermieterin die Beseitigung der Überheizung. Dies lehnte sie jedoch ab. Ihrer Meinung nach sei zu beachten gewesen, dass der Mieter in einem Plattenbau lebe und die Wohnung über eine Einrohrheizung verfüge. Der Mieter dürfe daher keinen modernen Standard erwarten. Nachdem sich das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg... Lesen Sie mehr
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