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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umweltprämie“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2021
- 11 K 229/19, 11 K 4819/18.F,und 11 K 1740/18.F -
Elektroautohersteller unterliegt im Rechtsstreit um den sogenannten Umweltbonus
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat drei Klagen, die sich gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle richteten, abgewiesen.
Im ersten Verfahren ist die Klägerin eine Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens, dass Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb entwickelt und herstellt. Um den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern, gewährt die Bundesregierung den Käufern von Elektroautos einen sogenannten „Umweltbonus“. Der Zuschuss in Höhe von 4.000 EUR wird je zur Hälfte vom Bund auf Antrag der Käufer und von den teilnehmenden Automobilherstellern, die ihren Anteil direkt vom Kaufpreis des Fahrzeugs abziehen, finanziert. Förderungsvoraussetzung ist unter anderem, dass das erworbene Fahrzeug auf der von der Beklagten veröffentlichten Liste der förderungsfähigen... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.06.2010
- L 12 AS 807/10 B ER -
LSG NRW: "Abwrackprämie" darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden
Umweltprämie ist als anrechnungsfreie, privilegierte zweckbestimmte Einnahme anzusehen
Die so genannte "Abwrackprämie" (staatliche Umweltprämie) ist von einer bedarfsmindernden Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ausgenommen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Im zugrunde liegenden Beschwerdeverfahren hatte sich eine 43-jährige alleinerziehende Mutter aus Iserlohn nach Anschaffung eines neuen Pkw im Wert von ca. 7.500 Euro gegen eine bedarfsmindernde Anrechnung der ihr gewährten staatlichen Umweltprämie auf die ihr und ihren minderjährigen Kindern gewährten Grundsicherungsleistungen in Höhe von ca. 156 Euro monatlich gewehrt.... Lesen Sie mehr
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.04.2010
- L 7 AS 43/10 -
Sächsisches LSG: Umweltprämie darf nicht als Einkommen bei Hartz IV angerechnet werden
Abwrackprämie ist eine zweckbestimmte Einnahme
Die Umweltprämie (sog. Abwrackprämie) darf Beziehern von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet werden. Dies hat das Sächsische Landessozialgericht entschieden. Die Abwrackprämie stelle eine zweckbestimmte Einnahme dar und diene nicht der Sicherung des Lebensunterhalts.
Die Antragstellerin bezog seit August 2005 durchgängig Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Im März 2009 erwarb sie unter Ausnutzung der Umweltprämie einen neuen Pkw und gab ihr altes Fahrzeug, Baujahr 1997, ab. Den Restkaufpreis von mehr als 9.000 EUR finanzierte sie über Ratenzahlung. Die Prämie floss direkt vom Konto des Autohauses in die Finanzierung ein.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.03.2010
- 1 K 3847/09.F -
Keine Abwrackprämie für Fahrzeuge mit mehr als einer vorherigen Zulassung
Auch Registrier- oder Tageszulassungen sind Zulassungen im Sinne des Fahrzeugzulassungsrecht
Die Umweltprämie oder auch so genannte Abwrackprämie kann nur für Fahrzeuge gewährt werden, die vor dem Kauf höchstens einmal auf einen anderen Halter zugelassen waren. Auch, wenn das Fahrzeug eine Kilometerleistung von 0 km ausweist und die zusätzliche Zulassung lediglich eine so genannte Registrier- oder Tageszulassung war, ist diese Handhabung zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte bei der Beklagten am 02. Februar 2009 eine Umweltprämie nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (Abwrackprämie). Gegenstand des Förderantrags war die Anschaffung eines Pkw, den der Kläger am 29. Januar 2009 von einer Kfz-Handelsfirma erworben hat und... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.01.2010
- L 6 AS 515/09 B ER -
Hessisches LSG: Abwrackprämie reduziert Hartz-IV-Leistungen nicht
Zweckbestimmte Einnahme darf nicht angerechnet werden
Bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen ist die Abwrackprämie nicht als Einkommen anzurechnen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im konkreten Fall kaufte eine Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis einen Neuwagen und erhielt die Abwrackprämie in Höhe von 2.500,- €. Bei der Berechnung der Hartz-IVLeistungen wurde diese Prämie für 6 Monate als Einkommen angerechnet. Die monatlichen Leistungen von zuvor 634,23 € verringerten sich dadurch auf 232,99 €. Die 51- Jährige stellte daraufhin beim Sozialgericht Marburg einen... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.12.2009
- L 7 AS 831/09 B ER -
Bayerisches LSG: Abwrackprämie ist anzurechnendes Einkommen
Ausnahmeregelung zulässig, wenn Finanzierung eines Neuwagenkaufs nachweislich zweckentsprechend eingesetzt
Die Abwrackprämie stellt in Bezug auf Hartz IV ein anzurechnendes Einkommen dar. Eine Ausnahme dieser Regelung kann nur gemacht werden, wenn eine Finanzierung eines Neuwagenkaufs nachweislich zweckentsprechend eingesetzt wird. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
Die Ablösung des Sozialhilfe-Systems durch die Hartz IV-Leistungen hatte für Betroffene mit eigenem PKW eine Verbesserung mit sich gebracht. Wurde früher jeder PKW als anzurechnendes Vermögen angesehen, dürfen Hartz IV-Empfänger ihr Auto behalten, so dass ihnen die Fahrt zur Arbeit und zur Arbeitssuche möglich bleibt. Als Wertgrenze für das Auto gelten 7.500,- EUR.Auf... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Speyer, Beschluss vom 05.10.2009
- S 1 AS 1731/09 ER -
Hartz IV: Keine Anrechnung der Abwackprämie auf das Arbeitslosengeld II
Mögliche Verwertung darf nicht unwirtschaftlich sein oder besondere Härte darstellen
Die Abwrackprämie führt nicht automatisch zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II (Alg II), wenn sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle direkt an den Verkäufer des Neuwagens gezahlt wird. Dies entschied das Sozialgericht Speyer.
Im zugrunde liegenden Fall wehrte sich eine achtköpfige Familie gegen die Anrechnung der Abwrackprämie in Höhe von 2500,00 €, welches sie nach Verschrottung ihres Altfahrzeuges bei Neukauf eines PKW-Transporters erhalten hatte. Das betroffene Ehepaar hat insgesamt neun Kinder, von denen sechs noch im Haushalt leben und beim Bezug von Alg II berücksichtigt werden. Normalerweise muss... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.09.2009
- L 2 AS 315/09 B ER -
LSG Sachsen-Anhalt: Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei
Abwrackprämie ist zweckbestimmte Einnahme
Die Abwrackprämie darf nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Die Abwrackprämie sei eine zweckbestimmte Einnahme, mit der die Bundesregierung den Absatz von Neuwagen fördern wollte. Würde die Prämie angerechnet werden, hätten die Leistungsbezieher nicht zum Kauf eines Neuwagens motiviert werden können. Auch stehe die Prämie nicht für den Unterhalt zur freien Verfügung, da sie wirtschaftlich betrachtet in die Bezahlung des Neuwagens einfließe.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.2009
- L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS -
LSG NRW: Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen
Verbesserte finanzielle Lage durch Umweltprämie - Zusätzliche Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II wären dann nicht gerechtfertigt
Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz-IV") müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht gezogen und unterlegen.Nach Ansicht der Essener Richter stellt die Abwrackprämie Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 des zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) dar und ist deshalb bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2009
- S 16 AS 907/09 ER -
Abwrackprämie gilt auch für Hartz IV-Empfänger
Abwrackprämie ist zweckgebundene Einnahme, die nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts dient
Auch Hartz IV-Empfänger haben das Recht die Abwrackprämie in Anspruch zu nehmen. Dies entschied das Sozialgericht Magdeburg.
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II dürfen die staatliche Abwrackprämie von 2.500 € in Anspruch nehmen. Die Anrechnung dieser Leistung als einmaliges Einkommen ist – anders als z.B. eine Einkommensteuerrückerstattung – unzulässig. Denn es handelt sich um eine zweckgebundene Einnahme, die nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienen soll. Sie darf allein zum Neukauf eines PKW... Lesen Sie mehr
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