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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umzugsfirma“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2017
- 7 U 97/16 -
Genehmigtes Aufstellen eines Halteverbotsschildes: Privates Bau- und Umzugsunternehmen haftet für Sturz eines Fußgängers über Schildsockel
Keine Haftung des Staates
Genehmigt die zuständige Behörde einem privaten Bau- oder Umzugsunternehmen das Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschildes, so haftet das Unternehmen für Verkehrssicherungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Schild. Eine Haftung des Staates gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG besteht nicht, da das Unternehmen nicht als Verwaltungshelfer auftritt und somit nicht Beamter im haftungsrechtlichen Sinn ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Durchführung von Sanierungsarbeiten an einem Haus, beantragte die Baufirma die Aufstellung von mobilen Halterverbotsschildern. Die Behörde kam den Antrag nach. Danach durfte die Baufirma für die Zeit von 10.11. bis 14.11.2014 zwei Halteverbotsschilder aufstellen. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten entfernte die Baufirma die Schilder nicht. Am 26.11.2014 stürzte eine Fußgängerin im Dunklen über den Sockel einer der mobilen Halteverbotsschilder und brach sich dabei vier Rippen. Sie klagte aufgrund dessen gegen die Baufirma auf Zahlung von Schmerzensgeld.Das Landgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 04.04.2014
- 93 C 6143/10 -
Umzugsunternehmen haftet für Beschädigungen an Fahrzeugen durch umgekippte mobile Halteverbotsschilder
AG Wiesbaden zur Schadensersatzpflicht bei unzureichender Sicherung von aufgestellten Halteverbotsschildern
Wird ein Fahrzeug durch ein umgefallenes mobiles Halteverbotsschild beschädigt, das im Zusammenhang mit einem Umzug aufgestellt wurde, haften das Umzugsunternehmen und dessen Mitarbeiter für die Schäden. Mobile Schilder müssen grundsätzlich so aufgestellt werden, dass sie den konkret vorliegenden Boden und Witterungsverhältnissen standhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stellte im Juni 2010 zwei Pkw in der Gneisenaustraße in Wiesbaden ab. Der Angestellte (Beklagter zu 2) eines Umzugsunternehmens (Beklagte zu 1) stellte zur Vorbereitung eines Umzuges im Bereich der vom Kläger abgestellten Pkw mobile Halteverbotsschilder auf. Bei starkem Wind kippten diese Halteverbotsschilder gegen jeweils einen der vom... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 28.01.1998
- 48 C 548/97 -
Umzugsschaden im Treppenhaus: Schadenersatzpflicht des Mieters bei Beschädigung der Mietsache durch Umzugsfirma
Haftung des Mieters für von Umzugsfirma verursachte Beschädigung
Wird die Mietsache während des Umzugs von der Umzugsfirma beschädigt, so muss dafür gemäß § 278 BGB der Mieter haften. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beschädigte eine Umzugsfirma während des Auszugs eines Mieters eine Wand des Treppenhauses. Der Vermieter beauftragte zur Beseitigung des durch die Beschädigung entstandenen 5-Markstück großen Lochs einen Polier und verlangte die Beseitigungskosten in Höhe von etwa 407 DM vom Mieter ersetzt. Da sich der Mieter weigerte dem nachzukommen, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
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