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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009
- L 8 KR 189/08 -
Angestellte Juristin ohne anwaltsspezifische Tätigkeit ist rentenversicherungspflichtig
Tätigkeit als Unternehmensberaterin nicht mit Arbeit als Syndikusanwalt gleichzusetzen
Ist ein Rechtsanwalt bei dem Unternehmen angestellt und für dieses anwaltsspezifisch tätig, wird er von der Rentenversicherungspflicht befreit. Als so genannter Syndikusanwalt (Firmenanwalt) kann er in ein berufsständisches Versorgungswerk eintreten. Ein angestellter Jurist hingegen, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, ist rentenversicherungspflichtig. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Eine Juristin aus dem Rhein-Taunus-Kreis arbeitete zunächst als angestellte Rechtsanwältin. Insoweit war sie von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit. Seit Ende 2001 ist die 40-jährige Frau bei einer Unternehmensberatungsfirma in Wiesbaden tätig. Sie berät Kunden, wirkt bei der Entwicklung von Beratungsprodukten mit und betreibt Akquisition. Die Firma meldete sie als Unternehmensberaterin und Organisatorin bei der Sozialversicherung an. Die Versicherung stellte die Rentenversicherungspflicht der Juristin fest. Diese wiederum vertrat die Ansicht, sie sei aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit von der Versicherungspflicht zu befreien.... Lesen Sie mehr