die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Untersuchungsmethode“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.01.2014
- 26 U 101/12 -
Arzt darf Schulterverletzung mit Arthroskopie abklären
Keine Pflicht zur Aufklärung des Patienten über Alternativen sofern konservativen Behandlung keine medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsalternative darstellt
Nach einer Schulterverletzung kann eine Arthroskopie zur Klärung der Ursachen eines - nach MRT vermeintlich eindeutigen - Einrisses der Supraspinatussehne indiziert sein. Über die Möglichkeit einer konservativen Behandlung muss der Patient nicht aufgeklärt werden, wenn sie sich nicht als medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsalternative darstellt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1980 geborene Klägerin aus Sprockhövel stürzte Ende September 2008 auf der Treppe und fiel auf ihre linke Schulter. Wegen fortbestehender Schmerzen wurde im Oktober 2008 eine Kernspintomographie durchgeführt, die zur Diagnose des Einrisses der Supraspinatussehne führte. Aufgrund dieser Diagnose und mit der MRT-Aufnahme suchte die Klägerin Ende Oktober 2008 das erstbeklagte Krankenhaus in Bochum auf. In diesem führten die zweitbeklagten Ärzte im November 2008 eine diagnostische Arthroskopie durch, um die Ursachen der vermeintlichen Teilruptur zu klären. Dabei stellte sich heraus, dass die... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.07.2013
- S 25 KR 191/09 -
Keine Kostenübernahme für spezielle Krebsdiagnostik
Krankenkasse lehnt Kostentragung für teure Untersuchung ab
Der Anspruch Krankenversicherter auf ärztliche Behandlungen und Untersuchungen ist nicht unbeschränkt. Die Krankenversicherung ist somit nicht zur Kostenübernahme für spezielle Krebsdiagnostikuntersuchungen verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der während des Klageverfahrens im Alter von 56 Jahren verstorbene Kläger war an Darmkrebs erkrankt, der durch Metastasenbildung auch zu Leberkrebs geführt hatte. Aufgrund einer entsprechenden ärztlichen Empfehlung wurde bei ihm mehrfach eine kostenaufwändige Untersuchung durchgeführt, und zwar in Form eines speziellen Verfahrens... Lesen Sie mehr