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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unverputzte Wand“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hanau, Urteil vom 12.12.1978
- 32 C 69/78 -
Recht zur Mietminderung bei notdürftiger Abstützung der Decke einer Garage, noch nicht verputzten Außen- und Innenwänden sowie bei noch nicht vorhandener Trennwand zur anderen Doppelgarage
Miete der Garage kann um 2/3 gemindert werden
Muss die Decke einer Garage notdürftig abgestützt werden, sind die Außen- und Innenwände noch unverputzt und ist die Trennwand zur anderen Doppelgarage noch nicht vorhanden, kann die Miete für die Garage um 2/3 gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hanau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Garage seine Miete, da die Decke der Garage notdürftig abgestützt werden musste, die Außen- und Innenwände noch unverputzt waren und die Trennwand zur anderen Doppelgarage noch nicht vorhanden war. Da der Vermieter ein Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Hanau entschied zu Gunsten des Mieters des Garagenstellplatzes. Dieser habe angesichts der vorgetragenen Mängel seine Miete für die Garage um 2/3 mindern dürfen. Muss die Decke... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 17.10.1989
- 16 C 508/89 -
Welliger Fußboden, unzureichende Beheizung und verzogene und verrottete Fenster berechtigen zu einer Mietminderung
Ein Quadratmeter unverputzte Wand und fehlende malermäßige Behandlung des Fußbodens im Bad sowie überlaufendes Abwasserabflussbecken rechtfertigen keine Mietminderung
Befindet sich im Bad ein überlaufendes Abwasserabflussbecken, ein Quadratmeter unverputzte Wand und ist ein Quadratmeter des Fußbodens nicht malermäßig behandelt, so rechtfertigt dies noch keine Mietminderung. Dagegen stellt ein welliger Fußboden im Flur, die mangelnde Beheizbarkeit durch den Wohnzimmerofen sowie verzogene und verrottete Fenster einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Sie rügten die oben genannten Mängel. Der Vermieter akzeptierte ein Minderungsrecht nicht und klagte auf Zahlung der rückständigen Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied teilweise zu Gunsten der Mieter. Ein Minderungsrecht habe für den welligen Fußboden im Flur und für die verzogenen... Lesen Sie mehr
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