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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Urinpfützen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Mitte, Urteil vom 24.10.2012
- 7 C 90/12 -

Urinpfützen im Hauseingang berechtigen zum Einbehalt der Miete

Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht

Ist ein Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt, so kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der zu zahlenden Miete ausüben. Ein Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung minderte seine monatliche Bruttomiete um 7 %. Grund dessen war, dass der Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt war. Die Vermieterin meinte, dass die Situation keinen Mangel dargestellt habe, da solche Verschmutzungen in Berlin nicht völlig auszuschließen seien. Sie erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Mitte entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete gemäß § 535 Abs. 2 BGB zugestanden. Denn dem Mieter habe wegen eines Mangels an der Mietsache ein Zurückbehaltungsrecht (§... Lesen Sie mehr