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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Urlaubsvertretung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 12.10.2016
- 47 C 142/16 -
Reisender kann nicht Ersatz der Kosten einer Urlaubsvertretung gegenüber Reiseveranstalter nach Absage der Reise geltend machen
Reiseveranstalter haftet nicht für entstandenen Schaden bei einem Dritten
Stellt eine Firma eine Urlaubsvertretung ein, kann der Reisende die dadurch entstandenen Kosten nicht vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen, wenn die Reise abgesagt wird. Der Reiseveranstalter haftet nicht für entstandene Schäden eines Dritten. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer urlaubsbedingten Abwesenheit eines Arbeitnehmers im Jahr 2016 stellte eine Firma eine Urlaubsvertretung ein. Die Reise des Arbeitnehmers, die aus einer Kreuzfahrt von Dubai nach Hamburg bestand, wurde jedoch von der Reiseveranstalterin abgesagt, da das Schiff nicht rechtzeitig hergestellt werden konnte. Der Reisende klagte nachfolgend gegen die Reiseveranstalterin auf Ersatz der Kosten der Urlaubsvertretung.Das Amtsgericht Rostock entschied gegen den Reisenden. Diesem stehe unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten ein Anspruch auf Ersatz der Kosten... Lesen Sie mehr
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