die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vereinigung von Betriebskrankenkassen“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Ulm, Urteil vom 23.09.2004
- S 1 KR 427/03, S 1 KR 428/03 und S 1 KR 429/03 -
Sonderkündigungsrecht für Mitglieder bei Vereinigung von Betriebskrankenkassen
Gehen zwei Betriebskrankenkassen eine freiwillige Vereinigung (§ 150 SGB V) ein und setzen ab Vereinigung einen höheren Beitragssatz fest, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft.
Das Sonderkündigungsrecht gemäß § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V besteht dann, wenn vor der Vereinigung die eine der Betriebskrankenkassen wesentlich mehr Versicherte und Mitglieder hatte als die andere Betriebskrankenkasse (290.000 zu 16.000 Mitglieder). Gehen zwei Betriebskrankenkassen eine freiwillige Vereinigung (§ 150 SGB V) ein und setzen ab Vereinigung einen höheren Beitragssatz fest, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft. Lesen Sie mehr