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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versäumnisgebühr“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 21.12.2021
- AN 10 K 20.02251 -

Nach coronabedingter Schließung einer Bibliothek muss sich Nutzer selbständig über Möglichkeit der Rückgabe geliehener Medien informieren

Information über Homepage der Bibliothek, Nutzerkonto, telefonisch, schriftlich oder E-Mail

Muss eine öffentliche Bibliothek aufgrund der Corona-Pandemie schließen, muss sich der Nutzer selbständig darüber informieren, wann bzw. wie eine Rückgabe ausgeliehener Medien möglich ist. Es kann erwartet werden, sich über die Homepage der Bibliothek, das Nutzerkonto, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu informieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Nutzer einer öffentlichen Bibliothek in Bayern sollte im September 2020 wegen verspäteter Rückgabe ausgeliehener Medien eine Versäumnisgebühr in Höhe von 50 € zahlen. Der Nutzer verteidigte sich gegen die Inanspruchnahme mit dem Hinweis, dass die Bibliothek wegen der Corona-Pandemie noch vor Ende der Leihfrist geschlossen und er nachfolgend keine Informationen über die Wiedereröffnung erhalten habe. Tatsächlich wurde die Bibliothek im Mai 2020 geschlossen. Es gab aber weiterhin die Möglichkeit ausgeliehene Medien über die automatische 24-Stunden-Rückgabe zurückzugeben. Zudem wurden sämtliche Leihfristen... Lesen Sie mehr