die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versicherungsbeginn“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 17.12.2018
- 4 U 1759/18 -
Versicherungsnehmer muss Einbruchdiebstahl innerhalb versicherter Zeit nachweisen können
Kein Nachweis bei möglichem Einbruchsdiebstahl sowohl vor als auch nach dem Versicherungsbeginn
Der Versicherungsnehmer muss nachweisen können, dass der behauptete Einbruchsdiebstahl sich während der versicherten Zeit ereignet hat. Besteht die Möglichkeit, dass der Einbruchsdiebstahl sowohl vor als auch nach dem Versicherungsbeginn stattgefunden hat, ist der Beweis nicht erbracht. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Versicherungsnehmer seine Hausratsversicherung aufgrund eines behaupteten Einbruchsdiebstahls, der in der Zeit von 29. Dezember 2017 bis zum 4. Januar 2018 stattgefunden haben soll. Zwar lag nach dem äußeren Bild tatsächlich ein Einbruchdiebstahl vor, jedoch war Versicherungsbeginn erst ab dem 1. Januar 2018. Da die Möglichkeit bestand, dass der Einbruchdiebstahl vor Versicherungsbeginn geschah, verweigerte die Versicherung eine Schadensregulierung. Der Versicherungsnehmer erhob daraufhin Klage. Das Landgericht Leipzig wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Versicherungsnehmers.... Lesen Sie mehr