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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.03.2020
- 10 CS 20.465 -
Flugblatt mit Begriff "Volksverräter" kann als sachbezogene Kritik im Kommunalwahlkampf zulässig sein
Bei Sachbezogenheit kein Vorliegen einer Schmähkritik
Der auf einem Flugblatt verwendete Begriff "Volksverräter" kann als sachbezogene Kritik im Kommunalwahlkampf zulässig sein. Bei einer Sachbezogenheit liegt keine unzulässige Schmähkritik vor. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen des Kommunalwahlkamps in Bayern im Frühjahr 2020 wurde in München ein Flugblatt mit dem Titel "Raus aus dem Rathaus" verwendet. Das Flugblatt bildete eine Karikatur ab, die das Münchner Kindl zeigte, das mit Hilfe eines Besens verschiedene Mitglieder des Stadtrates vom Marienplatz kehrte. Auf der Rückseite war die Aussage "Deshalb: Volksverräter raus aus dem Rathaus!" abgedruckt. Zudem wurden verschiedene politische Themenfelder genannt und kritisiert. Die zuständige Behörde untersagte mit sofortiger Wirkung die Verbreitung des Flugblatts, da es den Begriff "Volksverräter" als unzulässige Schmähkritik... Lesen Sie mehr
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