wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 22. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vollstreckungsbehörde“ veröffentlicht wurden

Landgericht Tübingen, Beschluss vom 19.05.2014
- 5 T 81/14 -

Voll­streckungs­versuch wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag scheitert wegen formeller Fehler

Ungenügende Angabe zur Voll­streckungs­behörde sowie Fehlen eines zu vollstreckenden Verwaltungsaktes / Zu den Anforderungen an Voll­streckungs­ersuchen bei Rundfunkbeiträgen

Enthält ein Voll­streckungs­ersuchen nur ungenügende Angaben zur Voll­streckungs­behörde (Bsp.: fehlende Angabe der Rechtsform, der Vertretung und der Anschrift) und liegt dem Ersuchen kein zu vollstreckender Verwaltungsakt zugrunde, so scheitert der Voll­streckungs­versuch wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Tübingen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall versuchte der Südwestrundfunk im Dezember 2013 mittels eines Vollstreckungsersuchens nicht gezahlte Rundfunkbeiträge über einen Gerichtsvollzieher einzutreiben. Der Schuldner wehrte sich aber gegen die Vollstreckung, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Landgericht Tübingen entschied zu Gunsten des Schuldners. Der Südwestrundfunk habe die fehlenden Rundfunkbeiträge nicht eintreiben können, da das Vollstreckungsersuchen fehlerhaft gewesen sei.Ein Vollstreckungsersuchen müsse die Vollstreckungsbehörde eindeutig... Lesen Sie mehr