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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorabinformation“ veröffentlicht wurden

Landgericht Regensburg, Beschluss vom 20.01.2022
- SR StVK 245/21 -

Ohne Gefahr im Verzug dürfen Vollzugsbeamte nicht ohne Ankündigung während des Toilettengangs des Gefangenen den Haftraum betreten

Gefangenem muss Zeit zur Beendigung des Toilettengangs gegeben werden

Liegt keine Gefahr im Verzug vor, dürfen Vollzugsbeamte nicht ohne Ankündigung den Haftraum sofort betreten, wenn der Gefangene auf der Toilette ist. Dem Gefangenem muss Zeit gegeben werden, den Toilettengang beenden zu können. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im März 2021 wollten zwei Vollzugsbeamte in einer Haftanstalt in Bayern eine Haftraumkontrolle durchführen. Es sollte geprüft werden, ob der Strafgefangene verbotene Poster abgehangen hat. Zu der Zeit war der Gefangene aber auf Toilette. Dies hatte er den Vollzugsbeamten auch mitgeteilt. Die Beamten betraten dennoch den Haftraum. Dagegen richtete sich die Klage des Gefangenen. Er sah sich in seiner Intimsphäre verletzt und hielt das Betreten des Haftraums während seines Toilettengangs für rechtswidrig.Das Landgericht Regensburg entschied zu Gunsten des Strafgefangenen.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017
- 5 Sa 51/16 -

Zulässige betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

Voraussetzung ist Vorliegen einer ernsthaften Stilllegungsabsicht

Ein Arbeitgeber kann wegen einer beabsichtigten Betriebsstilllegung betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Voraussetzung ist aber, dass die Stilllegungsabsicht zum Kündigungszeitpunkt ernsthaft und endgültig vorliegt. Nicht erforderlich ist, dass er vor Ablauf der Kündigungsfristen sämtliche Arbeiten einstellt oder die Arbeitnehmer vorab über die geplante Betriebsstilllegung informiert. Der Arbeitgeber muss auch nicht darlegen, welche Anstrengungen er zur Weiterführung des Betriebs unternommen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 72-jähriger Geschäftsführer eines Betriebs zur Herstellung von Fenstern, Türen und Fassaden aus Aluminium entschloss sich im April 2014 seinen Betrieb zu schließen. Dies hatte seinen Grund darin, dass die wirtschaftliche Lage des Betriebs nicht gut war. Der Betrieb erwirtschaftete seit Jahren keinen Gewinn mehr. Eine Besserung war nicht... Lesen Sie mehr