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Landgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2015
- 65 S 184/15 -
Fehlende Abrechnung von Betriebskosten: Nach Eigentümerwechsel kann Mieter trotz Weiterbestehens des Mietvertrags Rückzahlung geleisteter Vorschüsse verlangen
Zurückbehaltungsrecht aufgrund Eigentümerwechsel wirkungslos
Erstellt der Vermieter nicht fristgerecht eine Betriebskostenabrechnung, so kann der Mieter auch dann die Rückzahlung geleisteter Vorschüsse verlangen, wenn es zu einem Eigentümerwechsel gekommen ist. In diesem Fall bleibt der Mietvertrag zwar weiter bestehen, jedoch ist das Zurückbehaltungsrecht an den Vorschüssen wirkungslos, da der neue Vermieter für vergangene Abrechnungszeiträume nicht zuständig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erstellte der Vermieter einer Wohnung nicht rechtzeitig die
Amtsgericht weist Zahlungsklage der Mieter zurück
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies die Zahlungsklage der Mieter zurück. Ein Anspruch auf
Landgericht bejaht Rückzahlungsanspruch
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zwar sei es richtig, dass ein Mieter im Falle einer nicht fristgerechten Abrechnung der Betriebskosten in einem bestehenden Mietvertrag nicht die
Zurückbehaltungsrecht gegenüber Alt-Vermieter wirkungslos
Mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2015, 735/rb)
- Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 31.03.2015
[Aktenzeichen: 14 C 179/14]
Jahrgang: 2015, Seite: 735 WuM 2015, 735
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Dokument-Nr. 22034
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