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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 01.08.2011
- S 8 KR 354/10 -
SG Stuttgart: Kosten von nicht in Deutschland zugelassenen Medikamenten müssen von Krankenkassen nur bei lebensbedrohlichen Erkrankungen übernommen werden
Kein Anspruch auf Behandlung von Wachstumsstörungen durch nicht zugelassenes Medikament
Ist ein Medikament zur Behandlung von Wachstumsstörungen in Deutschland nicht zugelassen, hat ein Patient gegen seine Krankenkasse keinen Anspruch auf die Behandlung mit diesem Medikament. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.
Im vorliegenden Fall hat der 13-jährige Kläger etwa 1,52 m groß und hat eine Endgrößenprognose von etwa 1,65 m. In Deutschland gibt es kein zulässiges Medikament, mit dem seine Körpergröße erhöht werden kann. Von einem Arzt in einer Universitätsklinik erhielt er den Hinweis, dass es ein Medikament gebe, mit dem nach internationalen Studien bei einer Anwendungsdauer von zwei Jahren ein durchschnittlicher Größengewinn von 5 cm erzielt werden könne. Die Therapiekosten würden sich auf etwa 200,00 € im Monat belaufen. Dieses Medikament ist in Deutschland für die Behandlung von verschiedenen Brustkrebsformen, jedoch nicht für die Therapie von Wachstumsstörungen... Lesen Sie mehr
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