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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „waffenloser Dienst“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2010
- 2 K 216/10.KO/ 2 K 639/10.KO -

Für nach­trägliche Anerkennung als Kriegsdienst­verweigerer ist eine Gesinnungs­umkehr aufgrund eines Schlüssel­erlebnisses oder eines längeren inneren Wandlungs­prozesses notwendig

Eine bloße Meinungsänderung ohne erkennbaren Anlass reicht nicht aus, um aus der Bundeswehr entlassen zu werden

Ein Oberstabsarzt der Bundeswehr wollte seine nachträgliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und die Entlassung aus der Bundeswehr gerichtlich durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte eine entsprechende Klage ab. Es konnte nicht die Überzeugung gewinnen, dass der Kläger aus Gewissensgründen am Dienst gehindert sei.

Der Kläger war ursprünglich als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und leistete Zivildienst. Anschließend studierte er Medizin und verpflichtete sich später für sechs Jahre als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Damals erklärte er, aus Gewissensgründen nicht mehr gehindert zu sein, Dienst an der Waffe zu leiten. Der Kläger war im Kosovo und in Afghanistan eingesetzt und wurde zum Oberstabsarzt befördert. Im Juni 2009 beantragte er dann, aus Gewissensgründen als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und aus der Bundeswehr entlassen zu werden. Im Wesentlichen machte er geltend, dass die militärische Logik eine Opferung von Menschen verlange, an der er nach... Lesen Sie mehr