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Donnerstag, 19. September 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.08.2024
- 1 K 115/24.KO -

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit für erlaubnisbedürftige Waffen bedeutet nicht zugleich keine erlaubnisfreien Waffen haben zu dürfen

Klage gegen umfassendes Waffenverbot teilweise erfolgreich

Wem verboten wird erlaubnisbedürftige Waffen zu haben, dem kann nicht zugleich damit automatisch auch verboten werden, erlaubnisfreie Waffen zu besitzen. Das Verbot erlaubnisfreier Waffen bedeutet einen stärkeren Grundrechtseingriff als das Verbot erlaubnispflichtiger Waffen. Es müssen daher weitere Aspekte hinzukommen, die es rechtfertigen, auch den Besitz erlaubnisfreier Waffen zu untersagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen das unbefristete Verbot, erlaubnisbedürftige und erlaubnisfreie Waffen nebst zugehöriger Munition zu besitzen und zu erwerben.Im Jahr 2020 waren im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehrere erlaubnispflichtige Waffen beim Kläger aufgefunden worden, ohne dass er über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt hätte. Eine der Waffen lag dabei im geladenen Zustand auf der Couch.Nach Verurteilung des Klägers zu einer Geldstrafe und Einziehung seiner Waffen und Munition durch das zuständige Amtsgericht im Jahr 2021 erließ der beklagte Landkreis im Jahr 2023 den angefochtenen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2024
- 20 L 1131/24 -

Ein Teilhaber der "Compact-Magazin GmbH" ist voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig

Waffenrechtliche Erlaubnis kann widerrufen werden

Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines früheren Teilhabers der "Compact-Magazin GmbH" ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag des bisherigen Erlaubnisinhabers abgelehnt.

Der Antragsteller schloss im Jahre 2015 einen Vertrag mit der "Compact-Magazin GmbH", wonach er als stiller Gesellschafter bis zum 31. Dezember 2023 mit einer Einlage von 5.000 Euro an dem Magazin beteiligt war. Nach seinen Angaben betrug sein Anteil 0,74 Prozent. Die "Compact-Magazin GmbH" wird seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung... Lesen Sie mehr