die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Waldgebiete auf dem Hümmling“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 20.07.2021
- 4 KN 257/18, 4 KN 35/19, 4 KN 56/19 -
Landschaftsschutzgebietsverordnung „Waldgebiete auf dem Hümmling“ des Landkreises Emsland rechtmäßig
Normenkontrollanträge gegen Landesschutzgebietsverordnung erfolglos
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit drei Urteilen die gegen die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Waldgebiete auf dem Hümmling“ des Landkreises Emsland vom 19. Februar 2018 gerichteten Normenkontrollanträge von insgesamt 45 Antragstellern abgelehnt.
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst 32 bewaldete Teilbereiche in der Geestlandschaft des Hümmlings, welche sich nordöstlich der Stadt Meppen und südöstlich der Stadt Papenburg erstreckt. Die unter Schutz gestellten Flächen haben insgesamt eine Größe von rund 12.150 ha und werden forstwirtschaftlich genutzt. Der Landkreis Emsland hatte die fraglichen Waldflächen bereits mit einer früheren Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 7. Juli 2014 unter Schutz gestellt. Dies war Voraussetzung dafür, dass das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz den Hümmling im Jahr 2015 zum Naturpark erklärt hat. Der Senat hat die Landschaftsschutzgebietsverordnung... Lesen Sie mehr