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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2024
- V ZR 79/23 -
Wandfeuchtigkeit einer im Souterrain gelegenen Wohnung eines Altbaus als Sachmangel
Fehlende Eignung zur vertraglich vorausgesetzten und gewöhnlichen Verwendung
Bei Wandfeuchtigkeit einer im Souterrain gelegenen Wohnung eines Altbaus fehlt es an der Eignung zur vertraglich vorausgesetzten und gewöhnlichen Verwendung, so dass ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 BGB vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 kam es über zwei Wohnungen in einem Altbau in Nordrhein-Westfalen zu einem Kaufvertrag. Die Wohnungen lagen im Souterrain des Gebäudes. Wegen Vorliegens von Wandfeuchtigkeit beanspruchten die Käufer von den Verkäufern Schadensersatz. Sie hielten die Wohnungen für mangelhaft. Da die Verkäufer sich weigerten Schadensersatz zu leisten, erhoben die Käufer Klage.Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Köln verneinten das Vorliegen eines Sachmangels und wiesen die Schadensersatzklage daher ab. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts entsprechen die Wohnungen... Lesen Sie mehr
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