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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Weiberfastnacht“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Essen, Urteil vom 03.02.1988
- 20 C 691/87 -
Schadensersatz für abgeschnittenen Schlips an "Weiberfastnacht"
Schlipsträger können Abschneiden ihrer Krawatte auch an Karneval verweigern
Auch an Weiberfastnacht führt das Abschneiden eines Schlipses nur bei Einwilligung des Krawatteneigentümers nicht zur Schadensersatzpflicht. Dies entschied das Amtsgericht Essen.
Der Kläger hatte an Weiberfastnacht ein Reisebüro in einem Einkaufszentrum betreten. Er war äußerst gepflegt gekleidet und trug eine Krawatte. Die Beklagte trat sogleich auf ihn zu und versuchte, ohne den Kläger zu fragen, ihm die Krawatte abzuschneiden, die dabei so beschädigt wurde, dass sie nicht mehr tragbar war. Der Kläger hatte nicht eingewilligt. Die Beklagte bot dem Kläger, der zu einem geschäftlichen Termin unterwegs war, sofort an, sich im Einkaufszentrum eine neue Krawatte zu kaufen. Dies lehnte der Kläger jedoch ab.Im Prozess vertrat die Beklagte die Auffassung, dass es allgemeiner Gepflogenheit am Weiberfastnachtstag... Lesen Sie mehr
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