die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Weihnachtsmannmütze“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 14.07.2020
- S 30 KR 1024/20 ER -
Gesetzlich Versicherte dürfen auf Foto für Gesundheitskarte keine Weihnachtsmannmütze tragen
Grundsätzliches Verbot des Tragens einer Kopfbedeckung
Gesetzlich Krankenversicherte dürfen auf ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte grundsätzlich keine Kopfbedeckung und somit auch keine Weihnachtsmannmütze tragen. Dies hat das Sozialgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein gesetzlich krankenversicherter Mann im Juni 2020 mittels eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht Hamburg erreichen, dass er auf dem Foto für die elektronische Gesundheitskarte eine Weihnachtsmannmütze tragen darf. Die Krankenkasse lehnte dies ab.Das Sozialgericht Hamburg entschied gegen den Mann. Ihm stehe kein Anspruch auf Ausstellung der Gesundheitskarte mit einem Foto, auf dem er eine Weihnachtsmannmütze trägt, zu. Die Krankenkasse verfolge mit der Beschränkung auf Lichtbilder ohne Kopfbedeckung einen legitimen Zweck, nämlich die bessere Erkennbarkeit des Versicherten auf der Gesundheitskarte.... Lesen Sie mehr