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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wellnesshotel“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Meldorf, Hinweisverfügung vom 29.03.2011
- 81 C 15/11 -

Wellnesswochenende im Raucherzimmer - Rücktritt vom Vertrag möglich

Tabakgeruch stellt Mangel dar

Wird ein Wellnesswochenende gebucht und erhält man ein Raucherzimmer, so stellt dies einen Mangel dar. Der Betreffende kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Meldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Frau buchte ein Wellnesswochenende, einschließlich einer Rückenmassage und einer Handpflege, in einem Hotel. Dabei wurde von ihr nicht ausdrücklich ein Raucher- oder Nichtraucherzimmer gewünscht. Da sie ein Zimmer erhielt, das stark nach Tabak roch, trat sie vom Vertrag zurück. Das Hotel akzeptierte dies nicht und klagte auf Zahlung der Übernachtungskosten.Das Amtsgericht Meldorf entschied gegen das Hotel. Die Frau habe vom Vertrag wirksam zurücktreten dürfen, da ihr kein Zimmer zur Verfügung gestellt wurde, welches zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet gewesen sei.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 06.09.2007
- 22 C 58/07 -

Wellnesshotel muss Wellnessangebote anbieten

Bei nicht ausreichenden Wellnessangeboten kann der Hotelvertrag gekündigt werden

Wer einen Aufenthalt in einem Wellnesshotel gebucht hat und vor Ort feststellt, dass der überwiegende Teil der Wellnessangebote nicht verfügbar ist, kann von der Buchung zurücktreten. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall buchten Erholungssuchende einen 3-tägigen Aufenthalt in einem so genannten Beauty- und Wellnesshotel. Im Prospekt warb das Hotel damit, dass die Wellnessangebote täglich buchbar seien. Vor Ort stellten sie fest, dass der überwiegende Teil der versprochenen Wellnessangebote nicht verfügbar war. Lediglich zwei Termine für Fußreflexzonenmassagen waren frei.... Lesen Sie mehr