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Landgericht Rottweil, Urteil vom 25.01.2017
- 1 S 23/16 -
Tod eines Welpen: Käufer muss Verkäufer vor Rücktritt vom Kaufvertrag zur Lieferung eines Ersatztieres auffordern
Keine Pflicht zur Aufforderung zur Ersatzlieferung bei vorhandener emotionaler Bindung zum Tier
Stirbt ein Welpe wenige Tage nach dem Kauf, so muss der Käufer vor Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag in der Regel den Verkäufer zunächst zur Lieferung eines Ersatztieres auffordern. Dies gilt nur dann nicht, wenn zum Tier bereits eine emotionale Verbindung aufgebaut wurde. Dies hat das Landgericht Rottweil entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines Viszla-Welpen im September 2012 verstarb der Hund noch im gleichen Monat. Die Käuferin sah in dem Tod des Welpen einen Sachmangel, trat daher vom Kaufvertrag zurück und verlangte den Kaufpreis in Höhe von 750 EUR erstattet. Bei dem Kauf des Welpen kam es der Käuferin auf das Alter, die Farbe, das Geschlecht und die gute Abstammung von einem Worldchampion an. Sie hat den Hund vor dem Kauf weder gesehen noch sonst anhand besonderer Charaktereigenschaften ausgewählt. Da die Käuferin dem Verkäufer keine Frist zur Lieferung eines Ersatzhundes angeboten hatte, verweigerte der Verkäufer eine... Lesen Sie mehr
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