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Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 14.10.2008
- 1 S 16/08 -
"Benzinklausel": Anspruch auf Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung nach Wildflucht aufgrund Offenlassen eines Gatters durch PKW-Fahrer
Geflüchtetes Wild verursachte Schäden
Verursacht entflohenes Wild Schäden, weil ein PKW-Fahrer versehentlich das Gatter offenließ, so muss die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Die sogenannte "Benzinklausel" greift nicht, da der Schaden nicht durch das Gebrauchsrisiko eines Fahrzeugs entstanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein PKW-Fahrer öffnete das Tor eines privaten Wildgeheges, um mit seinem Fahrzeug durch das Tor zu fahren. Er vergaß aber das Tor wieder zu schließen, so dass mehrere Wildtiere entflohen. Da diese nachfolgend Schäden verursachten und der PKW-Fahrer dafür in Anspruch genommen wurde, verlangte er von seiner Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufzukommen. Die Versicherung weigerte sich mit der Begründung, dass Schäden, die durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs verursacht werden, nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sei (sog. "Benzinklausel").Das Landgericht... Lesen Sie mehr
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