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Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.07.2015
- 10 U 3566/14 -
Versicherungsschutz nach Wildunfall: Beweisvereitelung einer Kaskoversicherung durch Weigerung der Herausgabe von sichergestelltem Wildhaar
Aufgrund von Beweisvereitelung muss Versicherung Nichtvorliegen eines Wildunfalls beweisen
Weigert sich die Kaskoversicherung im Rahmen eines Rechtstreits über den Versicherungsschutz nach einem behaupteten Wildunfall, sichergestelltes Wildhaar herauszugeben, so liegt eine Beweisvereitelung vor. Die Beweislast wird dadurch umgekehrt, wodurch die Versicherung nachzuweisen hat, dass der Wildunfall nicht stattgefunden hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien Streit über das Vorliegen eines Wildunfalls, der sich nach den Behauptungen des Versicherungsnehmers im April 2013 ereignet haben soll. Die Teilkaskoversicherung bestritt diese Behauptung. Dies war dem Versicherungsnehmer unverständlich, da ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger in der Nähe des Unfallorts einen toten Fuchs entdeckt hatte. Der Sachverständige hatte von dem Tier eine Haarprobe genommen und an dem vorderen Kennzeichen des Pkw des Versicherungsnehmers Haarspuren gefunden und davon ebenfalls eine Haarprobe entnommen. Beide Proben hatte der Sachverständige der... Lesen Sie mehr
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